Gerade auf der Baustelle sind mehr Raucher anzutreffen als in anderen Berufen, was daran liegt, dass inzwischen in den Büros und in den meisten geschlossenen Räumen, welche von Rauchern und Nichtrauchern gemeinschaftlich genutzt werden ein Rauchverbot herrscht. Auf dem Bau kann man die Zigarette „so neben bei“ genießen und muss seinen Arbeitsplatz nicht verlassen.

Jedoch will kaum ein Angestellter der in geschlossenen Räumen tätig ist nur aus diesem Grund mit dem Rauchen aufhören oder auf die Baustelle bzw. in einen Beruf im Freien wechseln.

Unfälle durch das Rauchen 

Mit dem rauchen aufhören

Heiße Zigarettenasche sorgen für Brandlöcher

Eine Ursache für Unfälle ist die Brandgefahr, welche durch die glühende bzw. noch heiße Zigarettenasche, die sich unkontrolliert von der Zigarette lösen und dadurch unansehnliche Brandlöcher hinterlassen sowie einen Brand verursachen kann. Gerade auf dem Bau ist der Brand eine der großen Gefahren, vor allem weil einige Baustoffe in unverarbeitetem Zustand brennbar oder auch leicht entzündlich sein können.

Ebenso die schädigenden Wirkungen von Gefahrstoffen werden verstärkt, was vielen Bauarbeitern nicht bewusst ist wenn die „Sucht“ ruft. Sie sehen darin keinen direkten Grund, und wollen nicht alleine deswegen mit dem Rauchen aufhören.

Gesundheitliche Folgen

Besonders unterschätzt werden die Folgen von Asbest- und Quarzstaub sowie lösemittelhaltige Lacke und Blei auf die Lunge und Atemwege. Gerade bei Rauchern können diese Gefahrstoffe über die Luft und die Hände an die Zigarette gelangen und werden dadurch unbewusst noch zusätzlich zum normalen Einatmen der gesundheitsgefährdenden Stoffe mit Inhaliert.

Da die meisten Baustellen recht staublastig sind, sei es der Bodenstaub, der Staub der durch das Schleifen und Sägen entsteht oder wie obengenannt der Asbest- und Quarzstaub, werden die Reinigungsmechanismen der Lunge durch das zusätzliche Rauchen überfordert, was eine Staubüberladung der Lunge zur Folge hat. Hieraus entstehen dann unter anderem die chronische Bronchitis und/oder eine Lungenüberblähung. Auch Asthma und andere Atembeschwerden wie zum Beispiel Kurzatmigkeit sind die Folge sowie eine Minderung des Geruchssinns.

Die ebenfalls mit zu viel Staub verbundenen Augenreizungen und der entstehende Husten sind häufige Unfallursachen, da Maschinen und Werkzeuge nicht mehr richtig geführt werden können wenn plötzlich ein Hustenanfall auftritt oder durch tränende Augen die Sicht verschwimmt. Auch das Anzünden und Rauchen der Zigarette sind für den rauchenden Arbeitnehmer eine Ablenkung und sorgen für Unaufmerksamkeit.

Das Rauchen verleitet auch gerne zur falschen Anwendung von vorgeschriebenen Schutzausrüstung, da zum Beispiel eine Atemschutzmaske den Raucher behindert die Zigarette einfach mal so zum Mund zu führen oder sie während dem Arbeiten zwischen die Lippen geklemmt zu lassen. Ebenfalls kann dies auch zu mangelnder Hygiene führen, da gerade auf dem Bau nicht nach jeder Zigarette die Hände gewaschen werden oder etwas für frischen Atem getan werden kann. Für viele war der gesundheitliche Aspekt ein Hauptgrund um mit dem Rauchen aufhören zu können.

Auch wenn es aktuell ein Drittel weniger Raucher auf den Baustellen gibt als vor zehn Jahren, beträgt hier die Raucherquote immer noch über 50 Prozent.

Gefährdung auch für die Mitmenschen

Aber nicht nur die Gesundheit der Raucher ist gefährdet, auch das Passivrauchen kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. So wird auch hier das Risiko an Asthma und Bronchitis zu erkranken erhöht, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen gefördert. Bei Schwangeren kann der eingeatmete Rauch die Entwicklung des Kindes im Mutterleib schädigen.

Allgemein wurde festgestellt, dass das Rauchen unabhängig von Beruf und Arbeitsplatz eine Minderung der Leistung bei der Arbeit zur Folge hat. Durch die Luftverschmutzung in den Innenräumen werden Kopfschmerzen und Übelkeit verursacht, wodurch die Konzentrationsfähigkeit nach lässt, vor allem bei Arbeitnehmern die kein Zigarettenrauch gewohnt sind. Ebenfalls ist die Krankheitsquote bei Raucher um 30 Prozent höher als bei Nichtraucher, was auch die Überlegung wert wäre: Soll ich mit dem Rauchen aufhören?

Was kann gegen die Rauchbelästigung getan werden?

Auch wenn die Arbeitgeber Raucherzonen und -bereiche oder Raucherräume eingerichtet haben, besteht für den rauchenden Arbeitnehmer kein Recht auf bezahlte Raucherpausen, das heißt die fehlende Zeit kann von der regulären Pause abgezogen oder nachgearbeitet werden. Dies ist bei den meisten Firmen durch die Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat in der Betriebsvereinbarung geregelt.

Ein komplettes Rauchverbot ist nur unter bestimmten Aspekten möglich:

  • Aus Gründen der Sicherheit, z.B. in Che
    Labor Rauchverbot - Rauchen aufhören

    Rauchverbot in Laboren

    miefabriken und Laboren

  • Zum Schutz der Arbeiter und dessen Arbeitsplatz, z.B. medizinische Einrichtungen
  • Aus Hygienegründen, z.B. beim Arbeiten mit Lebensmitteln oder in Supermärkten
  • Vermeidung der Belästigung von Kunden, z.B. in Möbel- oder Autohäuser

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz gemäß §5 der Arbeitsstättenverordnung welche zum Schutz der Nichtraucher folgende Verpflichtung enthält:

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffe,, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen“

Allerdings verpflichtet §618 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Arbeitgeber zum Schutz vor „Gefahr für Leben und Gesundheit“